SA Besteuerung der Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen


Es gibt nach der Fälligkeit einer privaten Rentenversicherung verschiedene Auszahlungsformen. So gibt es eine komplette Kapitalauszahlung und die Zahlung einer monatlichen Rente. Seit 2005 wird die Kapitalauszahlung voll versteuert. Beträgt die Dauer der Versicherung mehr als 12 Jahre und wird sie erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, so wird der Anteil an gewonnenen Zinsen, also der reine Kapitalertrag zur Hälfte mit der normalen Abgeltungssteuer besteuert.

Wenn jedoch eine monatliche Rente gezahlt werden soll, so erfolgt eine Besteuerung nach dem 65. Lebensjahr nur mit 18 %. Aufwendungen für die Schaffung einer solchen Altersvorsorge sind zusätzlich nur noch absetzbar, wenn es sich um eine sogenannte Rürupp- Rente, oder auch Basis- Rente handelt.

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